SPD diskutiert mit Ulla Schmidt das Bundesteilhabegesetz

Über 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger strömten am Vorabend des Feiertages in den Drusus 1 in Neuss. Die SPD im Rhein-Kreis Neuss setzte unter der Leitung ihres Vorsitzenden Daniel Rinkert ihr Diskussionsreihe „Berliner Gespräche“ fort. Ehrengast des Abends war die Bundestagvizepräsidentin Ulla Schmidt, die über das geplante Bundesteilhabegesetz berichtete.

Zu Beginn der Veranstaltung führte der Neusser Landtagskandidat Arno Jansen in das Thema ein. „Beim neuen BTHG, welches die große Koalition in Berlin zur Zeit berät, handelt sich nach allgemeiner Einschätzung um eines der größten sozialpolitischen Vorhaben der letzten Jahre“, so Jansen. Groß ist dieses Vorhaben u.a., weil rund 900.000 Menschen Leistungen der jetzigen „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ nach dem SGB XII beziehen. Rund 7,5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Schwerbehinderung. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen. Gleichzeitig werden mit dem Bundesteilhabegesetz Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u.a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern sowie die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt.

Ulla Schmidt, die zugleich auch Vorsitzende der Lebenshilfe in Deutschland ist, trug leidenschaftlich auch ihre Forderungen vor: „Mit diesem sozialpolitischen Großvorhaben sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden – da kann es nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, Verschlechterungen drohen, zum Beispiel bei der Pflege. Oder dass sie von den Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei den neuen Vermögensgrenzen: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.“ Sie will daher im parlamentarischen Verfahren Änderungen erreichen.

Unterstützt wird sie bei ihren Anregungen auch von der AWO Neuss. Die Vorsitzende Getrud Servos berichtete in der Diskussion, wie wichtig es sei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion zu stellen.

Zudem forderte der Geschäftsführer der Lebenshilfe in Neuss, Winfried Janßen, dass die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. „Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause“, warnte er.

Ulla Schmidt erklärte zum Abschluss der Veranstaltung, dass rund 100 Änderungsanträge im Parlament beraten werden. Sie hofft hierbei auch auf Unterstützung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, damit Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz III zum Vorteil der Menschen mit Behinderung führen.

Der nominierte Bundestagkandidat Daniel Rinkert sagte den Behindertenverbänden und Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe zu, dass die SPD weiter mit ihnen im Gespräch bleibe und gemeinsam weitere Verbesserungen am Gesetz erarbeiten werde.

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