Starker Staat mit innovativer Arbeitsmarktpolitik

Die SPD ist tief verbunden mit der Arbeiterbewegung. Schon bei der industriellen Revolution haben wir gezeigt, dass wir Lösungen für neue Herausforderungen entwickeln können. Schon jetzt befindet sich die Arbeitswelt wieder in einem großen Umbruchprozess. Demografischer Wandel, Digitalisierung, Globalisierung, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sind nur einige Stichwörter, die neue Antworten auf die aktuelle Zeit von uns erfordern. Die SPD muss auch in Zukunft die Partei der Arbeit bleiben und sich von der Arbeiterpartei zur Partei der Arbeitenden fortentwickeln. Das Recht auf Arbeit ist die zentrale DNA der Sozialdemokratie. Den klassischen Arbeiter gibt es nur noch selten. Neue Beschäftigungsmodelle haben Einzug in die Arbeitswelt gefunden. Für alle, die arbeiten müssen wir ein Angebot machen.

Wir müssen eine klare Vorstellung davon entwickeln, wie Menschen künftig arbeiten werden und wie der Arbeitsalltag flexibel und arbeitsfreundlich ausgestaltet werden kann. Wir müssen Sicherheit für Lebensphasen schaffen, in denen Familienmitglieder gepflegt oder Kinder großgezogen werden. Wir wollen Wert und Sicherheit der Arbeit erhalten, auch wenn die Produktivität mehr und mehr automatisiert wird. Wir müssen Antworten finden auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt. Der Arbeitnehmer- und der Betriebsbegriff, um den sich die Schutzmechanismen für die Beschäftigten drehen, werden wir neu definieren müssen.

Die Welt verändert sich, daher muss sich auch Politik ändern, um auf der Höhe der Zeit zu sein und den Wandel menschlich und sozial zu gestalten. Dazu gehören neben der Qualifizierungsoffensive, mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen und mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte, damit die Arbeit zum Leben passt. Wir müssen Beschäftigte stark und fit machen für die Arbeit von morgen und ihnen Perspektive und Zuversicht geben. Damit bauen wir das Fundament für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Zusammenhalt in Deutschland.

 

Kernziele für die Arbeit von morgen:

 

  1. Ein Recht auf mobiles Arbeiten. Somit können wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Dort, wo es prinzipiell möglich ist, wollen wir daher diesen Rechtsanspruch einführen. Zudem muss es für die Beschäftigten es ein Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend und an Wochenenden geben.
  2. Ein Recht auf Weiterbildung. Die Transformationsprozesse in der Arbeitswelt werden wir nur erfolgreich meistern, wenn niemand in den Zeiten des massiven Umbruchs allein gelassen wird.
  3. Die Einführung eines Chancenkonto für alle, die arbeiten. Wir wollen allen in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Der digitale Wandel verlangt von vielen eine große Flexibilität, er bietet aber auch neue Möglichkeiten. Wir wollen daher ein persönliches Chancenkonto für alle Arbeitenden einrichten, das mit einem staatlichen Startguthaben ausgestattet sein soll. Es soll für Weiterbildungen, Qualifizierungen, Gründungen und persönliche Auszeiten genutzt werden können. Zusätzlich können auf das Chancenkonto auch Mehrarbeit und/oder Überstunden bzw. nicht genutzte Urlaubstage eingezahlt werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub hinausgehen. Die Verwaltung der persönlichen Zeitkonten und das Chancenkonto werden von einer staatlichen Stelle überwacht. Dadurch werden insbesondere kleine und mittlere Betriebe entlastet.
  4. Deutschland soll Modellregion für neue Arbeitszeiten sein. Gemeinsam mit den Gewerkschaften sollen Instrumente der Arbeitszeitverkürzung erarbeitet werden. Ob fünf-Stunden-Tag oder vier-Tage-Woche. Wir favorisieren eine gerechte Verteilung von Arbeitszeit. Vorbild ist hier sicherlich der Tarifabschluss der IG Metall zur 28-Stunden-Woche.
  5. Der Mindestlohn wird zum 01.01.2020 auf 12 Euro angehoben. Er soll kontinuierlich an der Inflationsrate gekoppelt sein. Die Auszahlung des Mindestlohns darf in Deutschland nur die Ausnahme sein. Grundsätzlich gilt es daher Tarifverträge zu fördern. In Bereichen ohne Tarifverträge muss der Staat regulativ eingreifen. Denn jeder Arbeitende soll von seiner Beschäftigung leben können.
  6. Jede staatliche Stelle wird verpflichtet nur noch Aufträge an Unternehmen und Betriebe zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag oder tarifvertragsähnlichen Regelungen zahlen.
  7. Wir schaffen ein sog. digitales Zugangsrecht für Gewerkschaft, um deren Arbeit zu stärken. Da die Digitalisierung weiter voranschreitet, müssen Gewerkschaften über die bestehenden Möglichkeiten der Mitgliederwerbung hinaus das Zutrittsrecht in Richtung eines digitalen Zutrittsrechts bekommen. Wir brauchen zur Stärkung der gewerkschaftlichen Arbeit neue Antworten für Geschäftsmodelle auf digitalen Plattformen.
  8. Die Arbeitslosenversicherung soll zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Das Recht auf Arbeit soll verankert werden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir als Partei der Arbeitenden ab. Dafür schaffen wir Unterstützungs- und Förderangebote. Die Arbeitsversicherung soll nicht erst bei Arbeitslosigkeit greifen, sondern auch für Menschen in Beschäftigung unabhängige Beratung anbieten. In dieser soll es um berufliche Perspektiven der Beschäftigten mit ihren vorhandenen Qualifikationen und Optionen für eine berufliche Weiterbildung gehen.
  9. In diesem Zusammenhang bauen wir den sozialen Arbeitsmarkt weiter aus, der besonders die 800.000 Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen soll.
  10. Das Kurzarbeitergeld wird vereinfacht und ausgebaut. Es soll bereits präventiv im Vorfeld Anbahnender konjunktureller Krisen und für innerbetriebliche Strukturierungsmaßnamen gelten.
  11. Das betriebliche Mitbestimmungsrecht wird für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt erweitert und gestärkt werden.
  12. Wir wollen die Beschäftigten vor Plattformen schützen, bei denen es Geschäftsmodelle gibt, wo sich Arbeitgeber nicht als Arbeitgeber darstellen. Hier wollen wir eine Beweislastverlagerung. Wenn der Erwerbsstatus gerichtlich geklärt werden muss und der Leistungserbringer Indizien für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vortragen kann, wechselt die Beweislast auf die Plattform.

Daniel Rinkert
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreisbüro Rhein-Kreis Neuss
Platz der Republik 11
41515 Grevenbroich
daniel.rinkert.wk(at)bundestag.de

Daniel Rinkert
Mitglied des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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daniel.rinkert(at)bundestag.de