Revier. Heimat. Zukunft.

Am 03.07.2020 hat der Bundestag und der Bundesrat den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland und das Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Für den Rhein-Kreis Neuss sind das historische Beschlüsse. Die Region wurde durch die Tagebaue und die Braunkohlekraftwerke geprägt. Über 10.000 Menschen arbeiten dort. Weitere 93.000 Beschäftigte arbeiten bei energieintensiven Unternehmen. Diese haben sich im Rheinischen Revier angesiedelt, da die Braunkohle sichere und bezahlbare Energie liefert.

Abschaltung der Kraftwerke

Das Rheinische Revier steht daher vor großen Aufgaben. Bis Ende 2022 werden im Rahmen des Kohleausstiegs massive Kraftwerkskapazitäten abgeschaltet werden. Das stellt im Besonderen die 20 Kommunen mit Kraftwerks- und Tagebaustandort vor großen Herausforderungen. Diese müssen aber nun auch zugleich als Chance genutzt werden, das Braunkohlerevier zum Revier der Zukunft zu entwickeln.

15 Milliarden für einen erfolgreichen Strukturwandel

Für die SPD bedeutet der Strukturwandel im Rheinischen Revier die Sicherung und Stärkung des Industrie- und Gewerbestandortes, um auch zukünftigen Generationen die Wohlstandsfähigkeit zu sichern. Das Rheinland mit seinen vielfältigen Industrie- und Gewerbeunternehmen gehört zu den stärksten Wirtschaftsstandorten Deutschlands. Wenn dies beachtet wird, können mit einem Strukturwandel auch Zukunftschancen verbunden werden

Bundesfinanzminister Olaf Schloz stellt dazu 40 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren zur Gestaltung des Strukturwandels zur Verfügung. Davon fließen alleine 15 Milliarden Euro nach NRW, in das Rheinische Revier. Das ist eine echte und verlässliche Unterstützung des Bundes. Mit dieser echten Unterstützung des Bundes, müssen neue Wertschöpfungsketten und damit gut bezahlte, nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen werden.

S-Bahn-Konten für Grevenbroich

Für Grevenbroich enthält das Strukturstärkungsgesetz auch ganz konkret gute Nachrichten. Grevenbroich wird als Treffpunkt dreier Linien damit zum S-Bahn-Knoten (Grevenbroich-Aachen, Grevenbroich-Düsseldorf, Grevenbroich-Köln) im Rheinischen Revier. Über eine Million Menschen leben in Köln, über 600.000 Menschen leben in Düsseldorf und dazwischen liegt der Rhein-Kreis Neuss, der Heimat für fast eine halbe Millionen Menschen ist. Für überregional und international agierende Unternehmen spielen die technischen Infrastruktureinrichtungen eine entscheidende Rolle bei der Standortauswahl und Ansiedlung. Ohne eine funktionierende und zuverlässige Infrastruktur entstehen für die Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier Nachteile. Daher ist die Entscheidung für die S-Bahn so wichtig.

Historisch und strukturell ist das Ende der Braunkohleverstromung ein Bruch für die Region und die Menschen, die hier leben und in der Kohleverstromung über Generationen verwurzelt sind. Es ist aber auch eine große Chance, Forschung, Gewerbe und Industrie von morgen zu uns zu holen. Lasst uns gemeinsam die Chance ergreifen.

 

Weitere Fragen und Antworten zum Strukturwandel – FAQ der SPD-Bundestagsfraktion

Wie sieht der Ausstiegspfad für Braunkohlekraftwerke aus?

Bereits Ende dieses Jahrs wird der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen. Danach werden bis Ende 2022 insgesamt weitere acht der ältesten Kraftwerksblöcke abge- schaltet. Für den Klimaschutz bringt das rund 20 bis 25 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr. Zusammen mit weiteren Stilllegungen kleinerer Kraftwerke können die verbleibenden Braunkohlekapazitäten, wie von der KWSB empfohlen, bis Ende des Jahres 2022 von 20 GW auf 15 GW reduziert werden.  Bis zum Jahr 2030 gehen weitere 10 Kraftwerksblöcke vom Netz, ein Block wird noch bis Anfang der 30er Jahre in eine Sicherheitsbereitschaft überführt. Wie von der KWSB vorgeschlagen, sind dann noch rund 9 Gigawatt (GW) Braunkohle in Betrieb – das ist gut eine Halbierung im Vergleich zu heute. Die verbleibenden elf weiteren Braunkohlekraftwerksblöcke werden dann spätestens 2038 stillgelegt. Denn vereinbart wurde auch, dass in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft werden kann, ob alle für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen bzw. Kraftwerksabschaltungen jeweils um bis zu drei Jahre vorgezogen werden können.

Wie hoch sind die Entschädigungen für die Braunkohlestilllegung?

Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Damit ist es möglich, das von der KWSB empfohlene Ein- vernehmen mit den Kraftwerksbetreibern und letztlich auch Rechtssicherheit herzustellen. Schwer kalkulierbare rechtliche Risiken werden damit auf ein Minimum beschränkt. Im Gegen- zug verzichten die Unternehmen auf mögliche Klagen gegen Stilllegungen und auf betriebs- bedingte Kündigungen. Die Höhe der Entschädigung ist das Ergebnis der Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern und soll insbesondere potenzielle entgangene Gewinne ausgleichen. Stilllegungen ab dem Jahr 2030 werden nicht mehr entschädigt. Die nominale Gesamtentschädigung (exklusive der Vergütung der Sicherheitsbereitschaft) soll bei 2,6 Milliarden Euro für RWE und 1,75 Milliarden für LEAG liegen. Die Entschädigung soll in 15 Jahrestranchen ausgezahlt werden, bei RWE ab dem Jahr 2020, bei LEAG ab 2025. Den Verträgen muss das Parlament aber noch zustimmen. Dies werden wir erst im September tun.

Wieviel Kohlenstoffdioxid wird eingespart?

Im Mittel dürfte die jährliche Bruttoemissionsminderung durch die Reduktion der Stein- und Braunkohlekapazitäten zwischen 2020 und 2030 bei rund 10 Millionen Tonnen CO2 liegen. Dabei ist zu beachten, dass die CO2-Emissionen eines Kohlekraftwerks – neben der Art des eingesetzten Brennstoffs – wesentlich von dessen Auslastung (jährliche Vollbenutzungsstun- den) und dem Wirkungsgrad des Kraftwerks für die Stromerzeugung abhängt. Zudem dürfte das mögliche Vorziehen aller nach 2030 stillzulegenden Kraftwerke um drei Jahre nochmals erhebliche positive Effekte auf die Gesamtemissionsbilanz des Ausstiegspfades haben. Ins- gesamt führt der Kohleausstieg dazu, dass ungefähr ein Viertel der gesamten deutschen CO2- Emissionen eingespart werden. Das entspricht pro Jahr etwa 200 Mio. Tonnen CO2 – ausge- hend von den Emissionen des Kohlekraftwerksparks 2018.

Werden die freiwerdenden Kohlenstoffdioxid-Zertifikate über den europäischen Emissi- onshandel in anderen Ländern zu mehr Emissionen führen?

Nein. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird sichergestellt, dass der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz wirkt. Das, was der deutsche Kohleausstieg für den Klimaschutz bringt, wird nicht durch Mehremissionen an anderer Stelle in der EU zunichtegemacht. Dafür sorgen

wir, indem wir Berechtigungen aus dem Europäischen Emissionshandel (EU ETS) in dem Um- fang löschen werden, in dem der Kohleausstieg zu Emissionsminderungen führt (soweit die Berechtigungen nicht bereits durch die Marktstabilitätsreserve des EU ETS dem Markt entzo- gen werden). Die nationale Löschung von Berechtigungen erfolgt über eine Anzeige des Mit- gliedstaats bei der EU Kommission. Der Mitgliedsstaat benennt dafür die stillgelegte Anlage und den Umfang der geplanten Löschung für die Folgejahre. Die Kommission löscht die Zerti- fikate dann aus dem Auktionsbudget des jeweiligen Mitgliedsstaats.

Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung für die vom Kohleausstieg be- troffenen Regionen getroffen?

Der Bund unterstützt die Kohle-Regionen bis 2038 mit einem Paket in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro. 14 Milliarden Euro werden den Ländern als Finanzhilfen zur eigenen Verwen- dung zur Verfügung gestellt für Investitionen in neue Beschäftigungsfelder und Wertschöp- fungschancen der Zukunft. Die Mittel können unter anderem eingesetzt werden für Digitalisie- rungsprojekte, für den Ausbau des Tourismus, für städtebauliche Aufwertungen und Innovati- onsprojekte im Bereich Klima- und Umweltschutz. Die Länder müssen diese Mittel mit mindes- tens 10 Prozent kofinanzieren. Weitere 26 Milliarden Euro stehen für verschiedene Projekte des Bundes und der einzelnen Ministerien in den Revieren zur Verfügung, die ebenfalls dem Aufbau neuer Arbeitsplätze und der Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen dienen. Die In- vestitionen helfen den Menschen und Beschäftigten in den Regionen und sind eine Chance für die Zukunft der Reviere als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zugesichert, in den kommenden Jahren mindestens 5000 neue und zusätz- liche Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren zu schaf- fen.

Welche Regionen werden besonders gefördert?

Fördergebiete sind das Lausitzer Revier, das Rheinische Revier und das Mitteldeutsche Re- vier, Im Lausitzer Revier werden in Brandenburg gefördert der Landkreis Elbe-Elster, Land- kreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus sowie in Sachsen der Landkreis Bautzen und der Landkreis Görlitz. Im Rheinischen Revier der Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, die Städteregion Aachen, der Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und die Stadt Mönchengladbach. Im Mittel- deutschen Revier in Sachsen der Landkreis Leipzig, die Stadt Leipzig und der Landkreis Nord- sachsen sowie in in Sachsen-Anhalt der Burgenlandkreis, Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle, der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Länder und Braunkohlereviere?

Von den Strukturhilfen des Bundes erhalten das Lausitzer Revier 43 Prozent (davon 60 Pro- zent Brandenburg, 40 Prozent Sachsen), 37 Prozent das Rheinische Revier und 20 % das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent Sachsen-Anhalt und 40 Prozent Sachsen. Daraus ergibt nach Ländern folgende Verteilung: 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozent für Nord- rhein-Westfalen, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt. Niedersa- chen und Thüringen erhalten für das Helmstedter Revier beziehungsweise das Altenburger Land je 90 Millionen Euro an Strukturhilfe.

Wer hat die Förderschwerpunkte gesetzt und wie wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sichergestellt?

Die Länder haben mit Unterstützung der Bundesregierung Leitbilder für die einzelnen Reviere erstellt, die Grundlage für die strukturpolitischen Maßnahmen der kommenden 18 Jahre sind. In diesen Leitbildern sind maßgebliche Handlungsfelder für die Zukunftsfähigkeit und neue Arbeitsplätze in den Regionen festgehalten wie zum Beispiel den Ausbau Erneuerbarer Ener- gien, Logistik, Medizin, Tourismus und Mobilität. Zur Koordinierung der strukturpolitischen Maßnahmen wird mit dem Strukturstärkungsgesetz ein gemeinsames Bund-Länder-Koordi- nierungsgremium eingerichtet, welches regelmäßig geplante Projekte und Entwicklungen ins- besondere mit Blick auf ihre Wirksamkeit für Arbeitsplätze und den Aufbau neuer Wertschöp- fung bewertet.

Wie wird sichergestellt, dass das Geld für Maßnahmen, die den Strukturwandel beför- dern, eingesetzt wird?

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird in regelmäßigen Abständen evaluiert. Diese Evaluie- rung ist Grundlage für einen Bericht an die Bundesregierung, den Bundestag und das Bund- Länder-Koordinierungsgremium. Darüber hinaus sieht das Gesetz verschiedene Berichte an den Verkehrs-, Wirtschafts- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu einzel- nen Investitionsbereichen wie insbesondere der Verkehrsinfrastruktur vor.

Was geschieht mit den Menschen, die aktuell in der Kohlebranche arbeiten, werden die durch soziale Unterstützung und Qualifizierungsangebote aufgefangen?

Für die vom Strukturwandel besonders betroffenen älteren Arbeitnehmer wurde im Kohleaus- stiegsgesetz ein Anpassungsgeld für die direkt bei den Kohleunternehmen Beschäftigen sowie auch für Tochter- und Partnerunternehmen beschlossen. Beschäftigte über 58 Jahre können dieses für bis zu fünf Jahre gezahlt bekommen. Danach können sie abschlagsfrei in Rente gehen. Geplant ist eine Stellvertreter-Regelung, die es den Unternehmen ermöglichen soll, den Personalabbau standortübergreifend zu realisieren. Das Anpassungsgeld wird bis 2043 gezahlt. Die vom Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren zudem von dem seit 1. Januar 2019 geltenden Qualifizierungschancen-Gesetz, das die Wei- terbildungsförderung verbessert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Quali- fikationen ermöglicht.

Sind die Gewerkschaften, die Kommunen und die Akteure vor Ort eingebunden?

Strukturwandel ist kein Top Down-Prozess. Die enge Einbindung der Kommunen, der Akteure vor Ort und der Sozialpartner bei der Transformation der wirtschaftlichen Grundlagen in den Revieren sowie dem strukturpolitischen Neuaufbau ist daher im Gesetz festgeschrieben. Dem- nach sind diese verpflichtend vor Ort im Strukturwandelprozess einzubinden. Diese für die Akzeptanz und den Erfolg der Maßnahmen unabdingbaren Partnerstrukturen vor Ort werden zudem mit einem eigenen Förderprogramm finanziell unterstützt. Diese regionalen Gremien sind auch in die Arbeit des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums eingebunden.

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Daniel Rinkert
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