[Update: 30.03.2020] Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Coronavirus im Rhein-Kreis Neuss

Verdacht auf eine Infektion?

Quelle Titelbild: Christian Daum / pixelio.de

Selbstbefragung durchführen: http://rkn.nrw/selbstbefragung

Bei vermuteter Infektion mit dem Coronavirus:

  • Nicht unaufgefordert zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren (Sie könnten durch einen Kontakt andere Menschen infizieren)
  • Bitte kontaktieren sie telefonisch Ihren Hausarzt, die Nummer 116-117 (keine Vorwahl) oder die Hotline des Gesundheitsamtes
    02181/601-7777

Erreichbarkeit der Hotline des Gesundheitsamtes:
Montag bis Freitag: 8:00 – 18:00 und Samstag und Sonntag: 9:00 – 18:00

Weitere häufig gestellte Fragen:
https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/gesundheitsamt/corona-faq/index.html

Allgemeine Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerinnen und Bürger:

  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
    Telefon: 030 346465100
    Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
    Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
    Telefon: 030 18 615 6187
    E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Unternehmen:

  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
    Telefon: 030 346465100
    Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
    Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
    Telefon: 030 18615 1515
    Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Zentrale Informationsquellen von Bundes- und Landesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

https://www.land.nrw/corona


Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss:

Der Rhein-Kreis Neuss hat Unterstützungs- und Kontaktmöglichkeiten für Unternehmen zusammengetragen:

https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/wirtschaft-arbeit/corona-unternehmen.html

Unternehmen sollen in der aktuellen Krise unbegrenzt mit Krediten von der staatlichen KfW-Bankengruppe unterstützt werden.

Milliarden-Hilfsprogramme der Bundesregierung: www.bundesfinanzministerium.de

25-Milliarden-Euro-Rettungsschirm des Landes NRW: www.land.nrw

Die NRW.Bank (www.nrwbank.de) informiert alle Unternehmen mit allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten: 0221 91741 4800

ArbeitnehmerInnen im Rhein-Kreis Neuss:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat wichtige Informationen zu Arbeitsrecht, Homeoffice und Kurzarbeitergeld zusammengetragen:

https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Kurzarbeitergeld:

Der Bundestag hat letzte Woche Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen, die rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt werden.

Wichtigste Informationen zum Kurzarbeitergeld:

  • Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben.
  • Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden vollständig erstattet
  • LeiharbeitnehmerInnen in Zeitarbeitsunternehmen haben jetzt ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird in Betrieben mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen

Merkblatt Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Zusammenfassung der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Ansprechpartner für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Agentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann aber auch online beantragt werden. Hier gibt es eine Übersicht über verschiedene eServices der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

  • Gebührenfreie Hotline der Agentur für Arbeit: 0800 4 555520 (Montag-Freitag, 8-18 Uhr)

Steuern:

Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen:

  • Stundungen von Steuerschulden
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende 2020
  • Senkung von Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer)
  • Die Zollverwaltung soll den Steuerpflichten bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), entgegenkommen
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (zuständig für z.B. Versicherungssteuer und Umsatzsteuer) soll entsprechend verfahren

 

Die örtlichen Finanzämter sind bei steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) die ersten Ansprechpartner.

MieterInnen im Rhein-Kreis Neuss:

Mieterinnen und Mieter sollen vor dem Verlust ihrer Wohnung durch die Corona-Krise geschützt werden. Dementsprechend hat die Bundesregierung beschlossen, dass Mietschulden aus den kommenden Monaten kein Kündigungsgrund sein dürfen. Diese Regelung gilt zunächst für Wohn- und Gewerberaummietverträge im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020.

FAQ: Schutz der MieterInnen in Zeiten von Corona – www.bmjv.de

 

Auch ein Anspruch auf Wohngeld kann nach gewissen Voraussetzungen geltend gemacht werden, wenn die laufenden Wohnkosten wegen der Corona-Krise nicht mehr beglichen werden können. Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

 

Ansprechpartner ist der Mieterverein Düsseldorf e.V. (0211 169960)

Familien im Rhein-Kreis Neuss:

Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien mit Einkommensausfällen zu unterstützen, die mit dem Einkommen weiterhin ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, aber nicht den der gesamten Familie (www.bmfsfj.de).

·        Bei Neuanträgen wird derzeit nur das Einkommen des letzten Monats geprüft

·        Familien, die bereits den Höchstsatz des Kinderzuschlags erhalten, bekommen diesen automatisch für ein halbes Jahr verlängert

Kinderbetreuung wird weiterhin garantiert, wenn einer der beiden Elternteile in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ (z.B. medizinische Versorgung, Bus- und Bahn, Polizei, Feuerwehr) tätig ist (www.mkffi.nrw).

 

 

Mieterinnen und Mieter sollen vor dem Verlust ihrer Wohnung durch die Corona-Krise geschützt werden. Dementsprechend hat die Bundesregierung beschlossen, dass Mietschulden aus den kommenden Monaten kein Kündigungsgrund sein dürfen. Diese Regelung gilt zunächst für Wohn- und Gewerberaummietverträge im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020.

Solo-Selbstständige und Kreativwirtschaft:

Solo-Selbständige werden besonders von der Corona-Krise getroffen. Viele müssen durch Veranstaltungsverbote oder die Schließung von Geschäften um ihre Existenz fürchten. Dabei sind über 2 Millionen Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen (z.B. MusikerInnen, FotografInnen, KünstlerInnen, DolmetscherInnen) betroffen. Solo-Selbstständige sind auf eine unmittelbare Unterstützung angewiesen. Die Bundes- und die Landesregierung haben dafür Sofortprogramme auf den Weg gebracht.

Soforthilfe des Bundes: www.bundesfinanzministerium.de

NRW Soforthilfe: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche: www.ffa.de

Factsheet Solo-Selbstständige: www.nrwspd.de

 

Tagesaktuelle Informationen über Maßnahmen und Hilfen: selbststaendige.verdi.de

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Daniel Rinkert
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