Der Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen: IfSG, Grundrechte und Eigenverantwortung

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion bin ich gemeinsam mit Prof. Dr. Andrea Kießling Mitglied der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

In der 6. Sitzung am Montag, den 3. November, wurde erneut deutlich: Eine ehrliche Aufarbeitung braucht Transparenz, Lernbereitschaft und den Mut, auch Fehler offen anzusprechen.

🔹 Das Infektionsschutzgesetz ist reformbedürftig – es braucht präzisere Normen, klare Entscheidungsmechanismen und stärkere demokratische Legitimation.

🔹 In künftigen Pandemien muss auf mehr wissenschaftliche Disziplinen gehört werden – nicht nur Virologie oder Epidemiologie, sondern auch Sozial-, Bildungs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Ebenso wichtig sind praktische Perspektiven aus Gesellschaft, Pflege, Schule und Wirtschaft.

🔹 Eigenverantwortung darf nicht pauschal verstanden werden – sie muss je nach Alter, Lebenslage und sozialem Kontext differenziert gedacht werden.

🔹 Die Generalklausel reicht nicht aus! Es braucht klare, parlamentarisch legitimierte Entscheidungen über Schwellenwerte und Maßnahmen.

🔹 Im Mittelpunkt steht die Zielbestimmung im Infektionsschutz: Es reicht nicht, nur auf Inzidenzen zu schauen. Künftige Entscheidungen müssen den Schutz vulnerabler Gruppen, den Erhalt von Bildung, Wirtschaft und sozialem Leben sowie die Stabilität des Gesundheitssystems gemeinsam in den Blick nehmen – offen, abgewogen und mit gesellschaftlichem Augenmaß.

🔹 Verhältnismäßigkeit muss neu gedacht werden – vorausschauend, transparent und gerecht.

Es geht nicht um Schuld, sondern um Verantwortung.

Nur durch eine offene und differenzierte Betrachtung der Corona-Zeit können wir Vertrauen stärken – und Lehren für künftige Krisen ziehen.

Ein herzlicher Dank an die geladenen Expertinnen und Experten, insbesondere Prof. Dr. Alena Buyx, Prof. Dr. Anika Klafki und Prof. Dr. Rixen, für Ihre wertvollen Impulse.

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Daniel Rinkert
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