Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:
Heute berät der Bundestag die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (31. BImSchV) abschließend, mit der zwei Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission umgesetzt werden. In regelmäßigen Abständen werden erlaubte Emissionswerte verschiedener Produktionsverfahren an den Stand der Technik angepasst, um damit die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
„Mit der heute beschlossenen Novelle der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung stärken wir das Vorsorgeprinzip. Zukünftig gelten schärfere Vorgaben für Emissionen flüchtiger organischen Verbindungen bei der Verwendung von organischen Lösungsmitteln.
Diese treten insbesondere beim Lackieren von Holz sowie bei der Herstellung von Speiseöl auf.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren für Änderungen am Verordnungsentwurf stark gemacht, damit die Umstellung der Produktionsverfahren, hin zu schadstoffärmeren Prozessen, nicht zu Betriebsschließungen führt.
Wir verlängern in einem Zwei-Stufen-Modell für die Speiseölproduktion den Zeitraum zur Transformation der Produktion um ein weiteres Jahr und schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Regeln.
Zudem wird das Bundesumweltministerium bis Ende 2024 eine Evaluation vorlegen, ob und wie der Grenzwert bei n-Hexan durch die Ölmühlenbetreiber eingehalten werden kann.
Wir erwarten eine deutliche Minderung der Emissionen. Das ist gut, denn diese Verbindungen tragen auch zur Bildung von bodennahem Ozon bei und können verschiedene schädliche Effekte auf die menschliche Gesundheit haben. Mit der Verordnung setzen wir auch ein Ziel des Koalitionsvertrages um, die Luftbelastung weiter zu reduzieren, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt nachhaltig zu schützen.“