Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute die Novelle der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung. Damit wird die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote neu geregelt. Durch diese Verordnung werden die EU-weit einheitlichen Kriterien für den Strombezug und die Berechnung der CO2-Emissionen in das nationale Recht übertragen.
„Heute beschließt der Bundestag die Neufassung der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung. Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.
Als erster EU-Mitgliedstaat setzt Deutschland die EU-Vorgaben für die Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs um. Damit schaffen wir für den künftigen Hochlauf der Wasserstoffproduktion die dringend erforderliche Rechts- und Investitionssicherheit.
Viele Unternehmen haben entsprechende Projekte und Anlagen bereits geplant und können diese nun weiter voranbringen.
Außerdem wird geregelt, dass die Mitverarbeitung von biogenen Ölen bei der Kraftstoffproduktion als Erfüllungsoption auf die Treibhausgasquote anrechenbar ist. Damit setzen wir einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus der vergangenen Legislaturperiode um. Durch den Einsatz dieser Rohstoffe aus Rest- und Abfallstoffen unterstützen wir die dringend notwendige grüne Transformation der Raffinerien in Deutschland.
Vor dem Hintergrund der Vorwürfe falsch deklarierter Biokraftstoffe haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Entschließungsantrag verständigt und die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Betrugsprävention innerhalb der EU und national einzusetzen.
Diese Verordnung ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Erreichung unserer Klimaschutzziele im Verkehr.“