Meine 4. und 5. Rede im Deutschen Bundestag!

Vergangenen Donnerstag habe ich gleich zwei Reden im Plenum des Deutschen Bundestages gehalten.

Zum einen ging es um eine Debatte zum Genehmigungs­verfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und den entsprechend von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf. Diesen haben wir in erster Lesung beraten. Mit dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, deutlich beschleunigt werden. So soll künftig unter anderem eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Meine Rede dazu findet ihr HIER.

Zum anderen habe ich als zuständiger Berichterstatter am selben Abend eine Rede zur 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung gehalten. Konkret ging es um die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches das maßgebliche Ordnungsrecht im Bereich der Luftreinhaltung sowie ein zentrales Regelwerk für Emissionen aus Anlagen und dem Verkehrsbereich darstellt. Mit Hilfe des Gesetzes als Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen sollen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden bzw. vermindert werden. Im Fokus steht hierbei das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt. Mein Team und ich haben uns hierzu in den letzten Wochen intensiv zu Schadstoff-Grenzwerten von Speiseölmühlen beschäftigt. Besonders für meinen Wahlkreis ein wichtiges Thema, denn Neuss ist ein bedeutender Standort für viele Ölmühlen. Auch diesen Redebeitrag findet ihr auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

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Daniel Rinkert
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreisbüro Rhein-Kreis Neuss
Platz der Republik 11
41515 Grevenbroich
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Daniel Rinkert
Mitglied des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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