Erleichterungen für die Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen

Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen von Vereinen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt haben wir in der Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet.

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen ermöglichen wir Vereinen auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität.

Die gesamte Pressemitteilung findet ihr hier:

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Daniel Rinkert
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